Familienrecht

Unsere Mandantinnen und Mandanten beauftragen uns für die Beratung, außergerichtliche Vertretung und Prozessführung. Wir bevorzugen stets einvernehmliche Lösungen – sollte es aber notwendig sein, so streiten wir uns leidenschaftlich vor Gericht. Wenn Sie zunächst eine fachliche Einschätzung Ihres Anliegens möchten, empfehlen wir die Erstberatung.

Das Ehe- und Familienrecht umfasst unter anderem

  • Trennung und Scheidung
  • Unterhaltsberechnung
  • Erstellen und Prüfen von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • das Sorge– und Umgangsrecht für Kinder
  • die Wohnungs- und Hausratszuweisung
  • den Ausgleich des Zugewinns
  • die Aufteilung gemeinsamen Vermögens
  • den Versorgungsausgleich (Ausgleich von Rentenansprüchen)
  • Begründung und Aufhebung von eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Güterrecht und Nebengüterrecht

Wir verfolgen die aktuelle Rechtsprechung, haben Zugang zu juristischen Datenbanken und bilden uns regelmäßig auf Seminaren fort. Wir wissen, dass die Rechtssprache kompliziert ist und versuchen, uns immer verständlich auszudrücken.

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