Mietrecht & Wohneigentumsrecht

Mit der Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht deckt unsere Kanzlei die folgenden Rechtsgebiete ab:

  • Recht der Wohnraummietverhältnisse
  • Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Immobilienrecht
  • Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts

Wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter von Wohn- und gewerblichen Objekten. Wir vertreten bei Kündigungen, Mietmängeln, Mieterhöhungen sowie auf allen anderen Gebieten des Mietrechts. Mit unserer langjährigen Erfahrung erzielen wir dabei regelmäßig hervorragende Ergebnisse. Fundiertes Fachwissen, schnelles, gründliches und kreatives Arbeiten, ständige Verfügbarkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit sind die wesentlichen Faktoren, die uns das Vertrauen unserer anspruchsvollen Mandanten sichern.

Das Immobilien- und Grundstücksrecht umfasst unter anderem:

  • die rechtliche Beratung bei Grundstückserwerb, -veräußerung
  • die Gestaltung und Verhandlung von Kaufverträgen
  • Rechtsberatung bei Aufteilung und Bewirtschaftung einer Immobilie
  • Teilungserklärungen
  • Zwangsversteigerungen
  • Maklerrecht und die Beratung bei der Erstellung von Maklerverträgen

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