Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht hat sich zu einer Spezialmaterie entwickelt mit der Folge, dass das Arbeitsrecht für den Normalbürger immer weniger verständlich geworden ist. Die deutsche Wirtschaftsordnung kennt zwei Hauptakteure: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wegen der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, gewährt das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz.

Das Arbeitsrecht teilt sich in zwei verschiedene Rechtsbereiche:

  • Individual-Arbeitsrecht: Es regelt die Arbeitsbedingungen wie z.B. Arbeitszeit, Teilzeit und den Kündigungsschutz
  • Kollektiv-Arbeitsrecht: Es regelt das Verhältnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Kollektiv zu einem oder mehreren Arbeitgebern, z.B. durch Tarifverträge

Mit Gesetzen und Verordnungen, wie z.B. Mindestlohn und Entsendegesetze schützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

  • Kündigung
  • Befristung
  • Aufhebungsvertrag
  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Arbeitszeugnis

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber außergerichtlich und vor Gericht in allen Fragen des Arbeitsrechts und den damit zusammenhängenden Rechtsgebieten.

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