Erbrecht
Das Erbrecht regelt die privaten und vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen. Im deutschen Recht greift dabei das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge. Dabei geht es sowohl um die Verteilung des Vermögens des Verstorbenen als auch um die Haftung für dessen Schulden.
Das Erbrecht bietet Spielräume, über welche von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden kann. Insofern ist nicht nur die Klärung der tatsächlichen und rechtlichen Situation nach dem Ableben eines Menschen im erbrechlichen Mandat zu behandeln, sondern auch davor. So kann auch bereits mit Blick auf einen zukünftigen Todesfall gehandelt werden und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eine eventuell gewünschte Erbfolge durch testamentarische Gestaltung herbeigeführt werden.
Gerne beraten wir Sie zu folgenden Themen:
- Nachfolgeplanung durch Testamentsgestaltung
- Nachfolgeplanung durch lebzeitige Vermögensübertragung
- Erbrechtliche Verzichtsverträge
- Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
- Beratung als Pflichtteilsberechtigter
- Berichtigung öffentlicher Register
Wünschen Sie eine Beratung zur Gestaltung Ihrer Erbfolge oder sehen Sie sich mit einer erbrechtlichen Fragestellung nach dem Todesfall konfrontiert?