Ordnungswidrigkeiten & Verkehrsrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Ordnungswidrigkeiten sind Gesetzesverstöße, die der Gesetzgeber als nicht so erheblich ansieht, dass sie durch strafgerichtliche Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden müssten, sondern die auch durch eine Verwaltungsbehörde mit einer Geldbuße belegt werden können. Die Entscheidung, ob ein Rechtsverstoß als Straftat oder nur als Ordnungswidrigkeit eingeordnet wird, richtet der Gesetzgeber daran aus, wie strafwürdig und strafbedürftig die verbotene Handlung ist.

Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bedarf wegen ihres geringeren Unrechtsgehalts nicht der Durchführung eines gerichtlichen Strafverfahrens. Stattdessen sind zur Ahndung Verwaltungsbehörden befähigt. Grundlage dafür ist das Ordnungswidrigkeitenrecht. Es ist zum Teil im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) niedergelegt. Viele Ordnungswidrigkeiten sind darüber hinaus in der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert. Da das Ordnungswidrigkeitenrecht sehr stark an das Strafrecht angelehnt ist, gilt auch hier als wichtigster Grundsatz, dass auf eine Anhörung als Betroffener nie sofort geantwortet werden sollte.

Wir verschaffen uns durch Akteneinsicht erst einmal einen Überblick über den bekannten Sachverhalt und können dann präzise auf den Vorwurf erwidern.

Verkehrszivilrecht

Wenn Sie Beteiligter an einem Unfall waren, stellen sich zahlreiche Fragen:

  • Wer haftet für meinen Schaden?
  • Muss ich selbst zahlen?
  • Wer beauftragt einen Gutachter?
  • Darf ich einen Mietwagen nehmen?
  • Kommen Haftungsansprüche anderer auf mich zu?
  • Welche Versicherung zahlt und wie muss ich vorgehen?
  • Was ist zu tun, wenn der Unfallgegner falsche Angaben macht?
  • Wie verhalte ich mich gegenüber der Polizei?
  • Ist mein Führerschein in Gefahr?

Wir helfen Ihnen gern bei der Durchsetzung eigener Schadensersatzansprüche oder der Abwehr fremder Ansprüche und stehen Ihnen auch für beratende Tätigkeiten im Verkehrsrecht zur Seite.

Vereinbaren Sie hier eine Erstberatung